Ehrungen

Der Blasmusikverband Baden-Württemberg und auch der Blasmusik-Kreisverband Heilbronn lebt aktiv eine Kultur der Wertschätzung. Dazu gehören Ehrungen für langjährige Verdienste für Musikerinnen oder Musiker, Dirigierende, Vorsitzende oder Vorstandsmitglieder.

Ehrungen

Antragsfristen und Sonderregelungen

Um eine rechtzeitige Vergabe zu gewährleisten sind Ehrungsanträge für Ehrungen des BVBW durch den Antragsteller (Verein) immer mindestens 8 Wochen vor dem Ehrungstermin bei der Geschäftsstelle des Kreisverbandes Heilbronn einzureichen. Abweichungen in der Antragsstellung sowie in der Vergabe von Ehrungen können auf Anfrage ausschließlich vom BVBW-Präsidium beschlossen werden.

Form der Einreichung

Die Anträge müssen nach den jeweils gültigen Formularen bzw. der anzuwendenden Software vollständig und sachlich richtig ausgefüllt eingereicht werden. Die elektronische Übermittlung der Ehrungsanträge nach dem Standard der ComMusic-Software (Verein/Verband) ist für die Vereine an den Kreisverband sowie auch für den Kreisverband an den BVBW grundsätzlich verpflichtend.

Hinweise

Bei der Antragstellung soll darauf geachtet werden, dass für eine Person keine Mehrfachehrungen zum gleichen Ehrungstermin vorgenommen werden.
Werden im Rahmen der Ehrung Urkunden oder Ehrenbriefe ausgehändigt, so sollte der Antragsteller eine Rahmung vornehmen.
Die Festlegung der Kostensätze für die Aushändigung von Ehrungszeichen und Urkunden obliegt der BVBW-Geschäftsstelle und den jeweiligen Kreisverbänden.

Downloads

 - Ehrungsordnung des BVBW (Stand 2017)